Bei einer Sitzung mit Ihrer Zustimmung sieht der Techniker genau das, was auf Ihrem Bildschirm steht — nicht mehr. Sie sehen die Sitzung mit, können jederzeit abbrechen, und ohne Ihre Freigabe kommt niemand auf das Gerät. Anders ist es bei der Wartung von Servern: Dort besteht ein dauerhafter Zugang, weil Updates nachts laufen müssen. Genau deshalb gehört dieser Zugang protokolliert, auf benannte Personen ausgestellt und im Auftragsverarbeitungsvertrag beschrieben — nicht als gemeinsames Passwort, das alle kennen.
Der Unterschied zwischen Sitzung und Dauerzugang
Zwei Dinge werden oft verwechselt. Eine Fernwartungssitzung beginnt damit, dass Sie einen Code weitergeben oder eine Anfrage bestätigen: Der Techniker sieht Ihren Bildschirm, Sie sehen alles mit, und mit dem Schließen des Fensters ist der Zugang beendet. Ein Wartungszugang zu einem Server ist etwas anderes — er besteht dauerhaft, weil Updates und Prüfungen außerhalb Ihrer Arbeitszeit laufen. Für diesen zweiten Fall gelten strengere Regeln, und wer beides in einen Topf wirft, kann keine davon sinnvoll vereinbaren.
Was technisch möglich wäre — und wie man es begrenzt
Ehrlich gesagt: Wer Administratorrechte auf einem Server hat, kann technisch auf die Daten zugreifen, die dort liegen. Das gilt für jeden IT-Dienstleister und lässt sich nicht wegdiskutieren. Begrenzen lässt es sich aber sehr wohl — durch benannte Zugänge statt Sammelkonten, durch Protokollierung jeder Anmeldung, durch Zwei-Faktor-Anmeldung und dadurch, dass Zugriffe auf Fachanwendungen mit besonders sensiblen Daten gar nicht erst zum Leistungsumfang gehören. Ein Dienstleister braucht Zugriff auf die Technik, nicht auf Ihre Inhalte.
Was im Auftragsverarbeitungsvertrag stehen muss
Wenn ein Dienstleister im Rahmen seiner Arbeit auf personenbezogene Daten zugreifen kann, ist ein Vertrag nach Artikel 28 DSGVO Pflicht — auch dann, wenn er die Daten gar nicht ansehen will. Darin steht, worauf zugegriffen werden darf, wie protokolliert wird, wer beim Dienstleister überhaupt Zugang hat, und was am Vertragsende mit Zugängen und Kopien geschieht. Fehlt dieser Vertrag, fehlt nicht nur ein Papier: Es fehlt die Beschreibung dessen, was jemand mit Ihren Systemen tun darf.
Vier Dinge, die Sie verlangen sollten
Erstens: benannte Zugänge, kein gemeinsames Passwort für „die IT-Firma“. Zweitens: Zwei-Faktor-Anmeldung für jeden Zugang von außen. Drittens: ein Protokoll, das zeigt, wer wann angemeldet war — und die Zusage, es auf Nachfrage herauszugeben. Viertens: eine klare Regel, was passiert, wenn ein Mitarbeiter des Dienstleisters geht. Alle vier kosten nichts außer Sorgfalt, und alle vier fehlen erstaunlich oft.
Warum Fernwartung trotzdem der bessere Weg ist
Die Alternative zur Fernwartung ist nicht mehr Sicherheit, sondern längere Wartezeit. Wer erst anfahren muss, beginnt eine Stunde später — und schaut sich dann dieselben Daten an, nur eben vor Ort. Der Unterschied liegt nicht im Zugriff, sondern in der Nachvollziehbarkeit: Ein Fernzugang lässt sich protokollieren, ein Besuch am Arbeitsplatz nicht.
Fernwartung für Betriebe im Kremstal und im Almtal
Fernwartung ist in Österreich vor allem dort ein Segen, wo die Wege lang sind: Von Kirchdorf an der Krems nach Linz ist es eine Stunde, und mancher Betrieb im Almtal oder Steyrtal wartet sonst einen halben Tag auf einen Techniker. Rechtlich gilt der Zugriff auf einen Rechner mit personenbezogenen Daten als Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO, also braucht es einen schriftlichen Vertrag, den der Dienstleister bereitstellen muss. Bitten Sie ausdrücklich darum, wenn er nicht von selbst kommt. In der Praxis wichtiger als das Papier ist die Technik: Zugriff nur mit Ihrer Freigabe, ein Protokoll über jede Sitzung und eine Zwei-Faktor-Anmeldung beim Dienstleister selbst. Was wir per Fernwartung betreuen, steht unter EDV- und IT-Betreuung, die Ortsseite für die Region ist Kirchdorf an der Krems. Florin Feier aus Lenzing arbeitet überwiegend per Fernwartung und kommt vor Ort, wenn Hardware angefasst werden muss. Wie die Fernwartung in die laufende EDV-Betreuung für kleine Betriebe passt, steht im Leitbeitrag dazu.
Häufige Folgefragen
- Kann jemand mitschauen, ohne dass ich es merke?
- Bei sauber eingerichteter Fernwartung nicht: Die Verbindung muss von Ihnen bestätigt werden, sie ist am Bildschirm sichtbar, und sie endet, wenn Sie sie beenden. Werkzeuge, die unbemerkt im Hintergrund laufen können, gehören auf einen Arbeitsplatz nur mit ausdrücklicher Vereinbarung — und dann protokolliert.
- Was ist mit dem Server, wenn niemand da ist?
- Server werden anders behandelt als Arbeitsplätze. Dort ist ein Zugriff ohne Bestätigung nötig, weil Wartung nachts läuft und im Störfall niemand vor Ort sitzt. Der Unterschied gehört im Vertrag benannt: Arbeitsplatz nur mit Bestätigung, Server mit protokolliertem Zugang.
- Wie wird protokolliert, wer wann zugegriffen hat?
- Über das Protokoll des Fernwartungswerkzeugs und die Anmeldeprotokolle der Systeme. Fragen Sie danach, bevor Sie einen Vertrag schließen: Wer Ihnen kein Protokoll zeigen kann, kann Ihnen auch nicht sagen, was an einem bestimmten Tag passiert ist.
- Was gehört in die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung?
- Wer als Dienstleister Zugriff auf Systeme mit personenbezogenen Daten hat, braucht nach Art. 28 DSGVO einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung — das ist keine Formalie, sondern Pflicht für beide Seiten. Darin steht, welche Daten verarbeitet werden, zu welchem Zweck, wie lange, mit welchen technischen Maßnahmen und was bei Vertragsende mit ihnen passiert. Ohne diesen Vertrag haften Sie als Auftraggeber mit.
Kurz gesagt: Fragen Sie nicht, ob jemand zugreifen kann — das kann jeder Administrator. Fragen Sie, wer namentlich zugreift, wie es protokolliert wird und was am Vertragsende damit passiert.
Wollen Sie das für Ihren Betrieb klären? Sie können Ihren Fall zu EDV-Betreuung für kleine Betriebe besprechen oder ein Angebot für EDV-Betreuung für kleine Betriebe zusammenstellen.
Zum Weiterlesen: Die Vergleiche zwischen IT-Lösungen helfen bei der Entscheidung, die Checklisten für den Betrieb beim Abarbeiten.
Von Florin Feier · · Aktualisiert:
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